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   LSG Sachsen-Anhalt, 29.01.2013 - L 4 KR 89/12 B ER   

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LSG Sachsen-Anhalt, 29.01.2013 - L 4 KR 89/12 B ER (https://dejure.org/2013,8039)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29.01.2013 - L 4 KR 89/12 B ER (https://dejure.org/2013,8039)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29. Januar 2013 - L 4 KR 89/12 B ER (https://dejure.org/2013,8039)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Einstweiliger Rechtsschutz - Anspruch auf eine kontinuierliche Glukosemessung (CGM) bei Diabetes mellitus - Insulinpumpe - Erforderlichkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für die kontinuierliche Glukosemessung; CGM im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für die kontinuierliche Glukosemessung - CGM im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 422 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 15.03.2012 - B 3 KR 2/11 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme von allergendichten

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 29.01.2013 - L 4 KR 89/12
    Hingegen ist weder die vertragsärztliche Verordnung (§ 73 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 SGB V) des begehrten Hilfsmittels noch dessen Listung im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 139 SGB V) verbindlich für die Leistungspflicht der Krankenkasse (st. Rspr., zuletzt BSG, Urt. v. 15.03.2012 - B 3 KR 2/11 R sowie Urt. v. 18.05.2011 - B 3 KR 12/10 R - Rn. 8, jeweils m. w. N., zitiert nach juris).

    Bei den vom Antragsteller begehrten Glukosesensoren handelt es sich um Hilfsmittel im Sinne des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V. Zu den Hilfsmitteln zählen alle sächlichen medizinischen Leistungen, während in Abgrenzung hierzu dem Begriff der Heilmittel (§ 32 SGB V) alle persönlich erbrachten medizinischen Dienstleistungen unterfallen (BSG, Urt. v. 15.03.2012 - B 3 KR 2/11 R, zitiert nach juris).

    Der spezifische Bezug zur ärztlich verantworteten Krankenbehandlung setzt voraus, dass die Verwendung des begehrten Hilfsmittels in einem engen Zusammenhang zu einer andauernden, auf einem ärztlichen Therapieplan beruhenden Behandlung durch ärztliche und ärztlich angeleitete Leistungserbringer steht und für die gezielte Versorgung im Sinne der Behandlungsziele des § 27 Abs. 1 Satz 1 SGB V als erforderlich anzusehen ist (vgl. BSG, Urt. v. 15.03.2012 - B 3 KR 2/11 R, m. w. N., zitiert nach juris).

    Auf den Eintritt eines therapeutischen Erfolges kommt es nicht an, es reicht aus, wenn dieser angestrebt wird (vgl. BSG, Urt. v. 15.03.2012 - B 3 KR 2/11 R, m. w. N., zitiert nach juris).

    Das Bundessozialgericht hat in einer Entscheidung vom 15. März 2012 (B 3 KR 2/11 R, zitiert nach juris) ausgeführt, maßgebend für die Beurteilung der objektiven Erforderlichkeit eines Hilfsmittels zur Erreichung der in § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V genannten Versorgungsziele sei - ebenso wie für die Beurteilung der Funktionstauglichkeit und des medizinischen Nutzens eines Hilfsmittels im Rahmen des § 139 Abs. 4 SGB V - der aktuelle, allgemein anerkannte Stand der medizinischen Erkenntnisse.

    In Übereinstimmung mit der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 15. März 2012 (B 3 KR 2/11 R, zitiert nach juris) geht der Senat davon aus, dass bei Hilfsmitteln, die zwar zur Sicherung des Erfolgs einer Krankenbehandlung (oder vorliegend möglicherweise auch zur Vorbeugung einer drohenden Behinderung), nicht aber im Rahmen einer vertragsärztlichen Behandlung eingesetzt werden, eine positive Empfehlung des GBA im Sinne von § 135 SGB V nicht zwingend vorliegen muss.

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 29.01.2013 - L 4 KR 89/12
    Dabei sind die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend in die Abwägung einzustellen (st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschl. v. 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - BVerfGE 5, 237).

    In die Folgenabwägung sind vielmehr die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend einzustellen (st. Rspr., vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG] vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05, BVerfGK 5, 237).

  • BSG, 22.04.2009 - B 3 KR 11/07 R

    Krankenversicherung - Hüftprotektoren keine Hilfsmittel - Merkmale einer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 29.01.2013 - L 4 KR 89/12
    Es geht aber dennoch um die Sicherung des Erfolgs der Krankenbehandlung, weil der Krankheitsverlauf durch das kontinuierliche Glukosemonitoring positiv beeinflusst werden soll (vgl. hierzu BSG, Urt. v. 22.04.2009 - B 3 KR 11/07 R, zitiert nach juris).

    Erforderlich ist darüber hinaus, dass aus einem Krankheitsbild bei natürlichem Verlauf in absehbarer Zeit unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Dauerzustand in Form einer nicht mehr behebbaren Funktionseinschränkung erwachsen kann (zeitliche Komponente - vgl. hierzu BSG, Urt. v. 22.04.2009 - B 3 KR 11/07 R, zitiert nach juris).

  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 27/02 R

    Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Verabreichung eines Fertigarzneimittels

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 29.01.2013 - L 4 KR 89/12
    So ist auch im Rahmen einer Arzneimitteltherapie die positive Empfehlung des GBA nur erforderlich, wenn die Verabreichung des Medikamentes sich nicht in seiner bloßen Verordnung erschöpft, sondern zwingend durch einen Arzt mittels einer "ärztlichen Behandlungstätigkeit" zu erfolgen hat (vgl. BSG, Urt. v. 19.10.2004 - B 1 KR 27/02 R, zitiert nach juris, Rn. 23 = BSGE 93, 236).
  • BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 10/07 R

    Aufnahme von Geräten der nichtinvasiven Magnetfeldtherapie in das

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 29.01.2013 - L 4 KR 89/12
    Danach kann ein Hilfsmittel nicht in das GKV-Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen werden, wenn die zu Grunde liegende Behandlungsmethode ohne positive Empfehlung des GBA in der ambulanten Versorgung nicht angewandt werden darf und eine solche Empfehlung nicht vorliegt (Urt. v. 12.08.2009 - B 3 KR 10/07 R, zitiert nach juris - Magnetodyn-Methode; Urt. v. 31.08.2000 - B 3 KR 21/99 R = BSG 87, 105 - Magnetodyn-Methode; Urt. v. 28.09.2006 - B 3 KR 28/05 R = BSGE 97, 133 - Vakuumstützsysteme).
  • BSG, 23.07.1998 - B 1 KR 19/96 R

    Krankenversicherung - Verordnungsfähigkeit - zulassungspflichtiges Arzneimittel -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 29.01.2013 - L 4 KR 89/12
    Unter einer "Behandlungsmethode" versteht das Bundessozialgericht eine medizinische Vorgehensweise, der ein eigenes theoretisch-wissenschaftliches Konzept zu Grunde liegt, das sie von anderen Therapieverfahren unterscheidet und das ihre systematische Anwendung in der Behandlung bestimmter Krankheiten rechtfertigen soll (vgl. BSG, Urt. v. 23.07.1998 - B 1 KR 19/96 R, zitiert nach juris, Rn. 17 = BSGE 82, 233 (237) - Jomol).
  • BSG, 31.08.2000 - B 3 KR 21/99 R

    Voraussetzungen für die Aufnahme von Hilfsmitteln in das Hilfsmittelverzeichnis

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 29.01.2013 - L 4 KR 89/12
    Danach kann ein Hilfsmittel nicht in das GKV-Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen werden, wenn die zu Grunde liegende Behandlungsmethode ohne positive Empfehlung des GBA in der ambulanten Versorgung nicht angewandt werden darf und eine solche Empfehlung nicht vorliegt (Urt. v. 12.08.2009 - B 3 KR 10/07 R, zitiert nach juris - Magnetodyn-Methode; Urt. v. 31.08.2000 - B 3 KR 21/99 R = BSG 87, 105 - Magnetodyn-Methode; Urt. v. 28.09.2006 - B 3 KR 28/05 R = BSGE 97, 133 - Vakuumstützsysteme).
  • BSG, 28.09.2006 - B 3 KR 28/05 R

    Krankenversicherung - Aufnahme eines neuen Hilfsmittels in das

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 29.01.2013 - L 4 KR 89/12
    Danach kann ein Hilfsmittel nicht in das GKV-Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen werden, wenn die zu Grunde liegende Behandlungsmethode ohne positive Empfehlung des GBA in der ambulanten Versorgung nicht angewandt werden darf und eine solche Empfehlung nicht vorliegt (Urt. v. 12.08.2009 - B 3 KR 10/07 R, zitiert nach juris - Magnetodyn-Methode; Urt. v. 31.08.2000 - B 3 KR 21/99 R = BSG 87, 105 - Magnetodyn-Methode; Urt. v. 28.09.2006 - B 3 KR 28/05 R = BSGE 97, 133 - Vakuumstützsysteme).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 29.01.2013 - L 4 KR 89/12
    Hinweise für ein Systemversagen oder einen grundrechtlichen Anspruch des Antragstellers aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 6. Dezember 2005 (1 BvR 347/98) seien nicht erkennbar.
  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 12/10 R

    Krankenversicherung - Rollstuhl-Bike als Hilfsmittel - Zielrichtungen des

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 29.01.2013 - L 4 KR 89/12
    Hingegen ist weder die vertragsärztliche Verordnung (§ 73 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 SGB V) des begehrten Hilfsmittels noch dessen Listung im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 139 SGB V) verbindlich für die Leistungspflicht der Krankenkasse (st. Rspr., zuletzt BSG, Urt. v. 15.03.2012 - B 3 KR 2/11 R sowie Urt. v. 18.05.2011 - B 3 KR 12/10 R - Rn. 8, jeweils m. w. N., zitiert nach juris).
  • LSG Berlin, 29.05.2002 - L 9 B 20/02

    Kostenübernahmezusage für die Benutzung eines Medikaments, das außerhalb seiner

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.12.2014 - L 1 KR 25/13

    Glukosemess-System - Hilfsmittel - CGM - Glukoseüberwachung

    Der hier erkennende Senat hat sich in einem Eilverfahren der Auffassung angeschlossen, dass derzeit aufgrund der in einem Eilverfahren einzig möglichen summarischen Prüfung nicht geklärt werden kann, ob eine derartige Glukosemessung eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode im Sinne des § 135 SGB V ist (B. v. 27. November 2013 - L 1 KR 265/13 juris mit Bezug auf LSG Sachsen-Anhalt, B. v. 29. Januar 2013 - L 4 KR 89/12 BER juris; SG Berlin, B. v. 15. Mai 2012 -S 72 KR 500/12 ER juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.11.2013 - L 1 KR 265/13

    Folgenabwägung - Hilfsmittel - neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode -

    Der Senat schließt sich der Auffassung an, dass derzeit aufgrund der in einem Eilverfahren einzig möglichen summarischen Prüfung nicht geklärt werden kann, ob eine derartige Glukosemessung eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode im Sinne des § 135 SGB V ist (ebenso LSG Sachsen-Anhalt, B. v. 29. Januar 2013 - L 4 KR 89/12 BER juris; SG Berlin, B. v. 15. Mai 2012 -S 72 KR 500/12 ER juris).
  • SG Hamburg, 12.04.2013 - S 23 KR 338/13

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme eines Systems zur kontinuierlichen

    Der - hier notwendigerweise kombinierte - Einsatz von Insulinpumpe, Transmitter und Sensor zur kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung soll auch den Erfolg der Krankenbehandlung sichern (so auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.01.2013 - L 4 KR 89/12 B ER -, n.v.).
  • LSG Bayern, 01.02.2013 - L 4 KR 356/12

    Beschwerde, Streitwertbeschluss, Streitwertberechnung, Verbindungsbeschluss,

    S 4 KR 89/12 ER: 30.683,62 Euro,.
  • SG Dresden, 18.06.2014 - S 25 KR 783/12

    Übernahme der Kosten für ein Guardian REAL-Time System zur kontinuierlichen

    In diesem Sinne wird auch ein therapeutischer Erfolg gefördert, der bei Diabetikern in der Einstellung möglichst normnaher Blutzuckerwerte besteht (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.01.2013, Az. L 4 KR 89/12 B ER, juris, Rdnr. 39).
  • SG Berlin, 23.05.2014 - S 166 KR 1739/11

    Krankenversicherung - Hilfsmittelverzeichnis - keine Aufnahme eines Gerätes zur

    Das BSG versteht unter einer Behandlungsmethode eine medizinische Vorgehensweise, der ein eigenes theoretisch-wissenschaftliches Konzept zu Grunde liegt, das sie von anderen Therapieverfahren unterscheidet und das ihre systematische Anwendung in der Behandlung bestimmter Krankheiten rechtfertigen soll (so LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29. Januar 2013, L 4 KR 89/12 B ER Rdnr. 33ff, juris) unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 23. Juli 1998 - B 1 KR 19/96 R-, Rdnr. 17 juris).
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 10.09.2014 - L 4 KR 89/12   

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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10.09.2014 - L 4 KR 89/12 (https://dejure.org/2014,102277)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10. September 2014 - L 4 KR 89/12 (https://dejure.org/2014,102277)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 10/10 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch der Versicherten auf Versorgung mit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.09.2014 - L 4 KR 89/12
    Für den spezifischen Bezug zu ärztlich verantworteter Krankenbehandlung ist vielmehr erforderlich, dass sie in engem Zusammenhang mit einer andauernden, auf einem ärztlichen Therapieplan beruhenden Behandlung durch ärztliche und/oder ärztlich angeleitete Leistungserbringer stehen, die als planvolle Versorgung im Sinne der Behandlungsziele des § 27 Abs. 1 Satz 1 SGB V als erforderlich anzusehen sind (BSG, Urteil vom 18. Mai 2011, B 3 KR 10/10 R, Rn. 10, 11).

    Ermöglicht werden soll die Teilnahme am gesetzlich vorgeschriebenen allgemeinbildenden Unterricht sowie die Integration in den Kreis gleichaltriger Jugendlicher, der jedoch entgegensteht, wenn das Hilfsmittel nicht ohne erwachsene Begleitperson benutzt werden kann (s. nur: BSG, Urteil vom 18. Mai 2011, a.a.O., Rn. 14-16; BSG, Urteil vom 12. August 2009, B 3 KR 11/08 R, Rn. 21).

    - Dass dem Kläger durch die Versorgung mit einem neuen Therapiedreiradtandem auch weiterhin die Teilnahme an Familienausflügen ermöglicht würde, ist nach der Rechtsprechung des BSG nicht vom GKV-Leistungskatalog erfasst (BSG, Urteil vom 18. Mai 2011, a.a.O., Rn. 16 m.w.N.).

  • BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 11/08 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Ausstattung einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.09.2014 - L 4 KR 89/12
    Ermöglicht werden soll die Teilnahme am gesetzlich vorgeschriebenen allgemeinbildenden Unterricht sowie die Integration in den Kreis gleichaltriger Jugendlicher, der jedoch entgegensteht, wenn das Hilfsmittel nicht ohne erwachsene Begleitperson benutzt werden kann (s. nur: BSG, Urteil vom 18. Mai 2011, a.a.O., Rn. 14-16; BSG, Urteil vom 12. August 2009, B 3 KR 11/08 R, Rn. 21).
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